Gültig ab: 2026-05-26 · Version 1.0
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
- Die Verordnung legt die Bedingungen für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen im Rahmen des Tourismusportals HellasForAll fest, das unter der Adresse hellasforall.com verfügbar ist (im Folgenden: „Dienst“).
- Die Verordnung wurde auf der Grundlage von Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen erlassen.
- Die Nutzung des Dienstes bedeutet die vollständige Annahme der Verordnung.
§ 2. Dienstanbieter
Der Betreiber des Portals und Dienstanbieter ist:
ul. Słoneczna 15, 76-107 Jarosławiec
NIP: 8392518338
E-mail: E-Mail
Telefon: +48 604 051 208
§ 3. Definitionen
- Nutzer — eine Person, die den Dienst nutzt.
- Konto — ein individuelles Konto, das nach der Registrierung erstellt wird.
- Eintrag — ein Eintrag, der Unterkunft, Gastronomie oder eine Sehenswürdigkeit betrifft.
- Programm — ein kostenpflichtiger, jährlicher Dienst zur Förderung eines Eintrags (Beschreibung in der Preisliste).
§ 4. Arten und Umfang der Dienstleistungen
- Verzeichnis touristischer Einträge (Browsen ohne Registrierung);
- Registrierung und Kontoverwaltung;
- Hinzufügen eigener Einträge (mit Überwachung);
- kostenpflichtige Förderprogramme (§ 7);
- Kleinanzeigen, virtuelle 360°-Touren, Newsletter.
§ 5. Konto und Registrierung
Die Registrierung ist optional und kostenlos; das Passwort wird in verschlüsselter Form gespeichert. Der Inhalt des Nutzers unterliegt der Überwachung und darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.
§ 6. Beschwerden
Beschwerden: E-Mail. Bearbeitungsfrist: 14 Tage.
§ 7. Programme und Zahlungen
Die Programme sind ein Jahresabonnement (Preise in der Preisliste); Vorauszahlung, Rechnung auf Anfrage, nach einem Jahr läuft das Programm ab und wird kostenlos.
§ 8. Widerruf des Vertrages
Der Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Dienstleistung wurde mit seiner Zustimmung vor Ablauf dieser Frist vollständig erbracht.
§ 9. Persönliche Daten
Die Regeln für die Datenverarbeitung sind in der Datenschutzrichtlinie festgelegt.
§ 10. Schlussbestimmungen
Für nicht geregelte Angelegenheiten gilt polnisches Recht.
Informationsdokument — Konsultation eines Rechtsberaters wird empfohlen.