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HellasForAllVerordnung

📄 Verordnung

Nutzungsbedingungen des Portals

Gültig ab: 2026-05-26 · Version 1.0

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Verordnung legt die Bedingungen für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen im Rahmen des Tourismusportals HellasForAll fest, das unter der Adresse hellasforall.com verfügbar ist (im Folgenden: „Dienst“).
  2. Die Verordnung wurde auf der Grundlage von Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen erlassen.
  3. Die Nutzung des Dienstes bedeutet die vollständige Annahme der Verordnung.

§ 2. Dienstanbieter

Der Betreiber des Portals und Dienstanbieter ist:

Ujarek – Jarosław Borowski
ul. Słoneczna 15, 76-107 Jarosławiec
NIP: 8392518338
E-mail: E-Mail
Telefon: +48 604 051 208

§ 3. Definitionen

  • Nutzer — eine Person, die den Dienst nutzt.
  • Konto — ein individuelles Konto, das nach der Registrierung erstellt wird.
  • Eintrag — ein Eintrag, der Unterkunft, Gastronomie oder eine Sehenswürdigkeit betrifft.
  • Programm — ein kostenpflichtiger, jährlicher Dienst zur Förderung eines Eintrags (Beschreibung in der Preisliste).

§ 4. Arten und Umfang der Dienstleistungen

  • Verzeichnis touristischer Einträge (Browsen ohne Registrierung);
  • Registrierung und Kontoverwaltung;
  • Hinzufügen eigener Einträge (mit Überwachung);
  • kostenpflichtige Förderprogramme (§ 7);
  • Kleinanzeigen, virtuelle 360°-Touren, Newsletter.

§ 5. Konto und Registrierung

Die Registrierung ist optional und kostenlos; das Passwort wird in verschlüsselter Form gespeichert. Der Inhalt des Nutzers unterliegt der Überwachung und darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.

§ 6. Beschwerden

Beschwerden: E-Mail. Bearbeitungsfrist: 14 Tage.

§ 7. Programme und Zahlungen

Die Programme sind ein Jahresabonnement (Preise in der Preisliste); Vorauszahlung, Rechnung auf Anfrage, nach einem Jahr läuft das Programm ab und wird kostenlos.

§ 8. Widerruf des Vertrages

Der Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Dienstleistung wurde mit seiner Zustimmung vor Ablauf dieser Frist vollständig erbracht.

§ 9. Persönliche Daten

Die Regeln für die Datenverarbeitung sind in der Datenschutzrichtlinie festgelegt.

§ 10. Schlussbestimmungen

Für nicht geregelte Angelegenheiten gilt polnisches Recht.

Informationsdokument — Konsultation eines Rechtsberaters wird empfohlen.

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